Wenn eine Hausverwaltung mit einer Reinigungsfirma unzufrieden ist, liegt das erfahrungsgemäß seltener an schlechter Arbeit als an unklaren Absprachen. Was nicht im Vertrag steht, wird nicht gemacht – und wer es hinterher einfordert, steht ohne Grundlage da. Diese Checkliste hilft beim Vergleich von Angeboten.
1. Leistungsverzeichnis statt Sammelbegriff
„Unterhaltsreinigung nach Bedarf“ ist kein Leistungsverzeichnis, sondern eine Leerformel. Ein brauchbares Angebot listet auf, welche Flächen zu welchem Turnus bearbeitet werden – getrennt nach täglich, wöchentlich, monatlich und jährlich. Erst dann lassen sich zwei Angebote überhaupt vergleichen.
2. Was ausdrücklich nicht enthalten ist
Genauso wichtig wie die Leistungsliste ist die Abgrenzung. Sind Treppenhausfenster enthalten? Der Kellerabgang? Die Tiefgarage? Der Müllstandort? Wer diese Punkte vor der Unterschrift klärt, spart sich später unangenehme Gespräche.
3. Vertretung bei Urlaub und Krankheit
Fragen Sie ausdrücklich, was passiert, wenn die zuständige Reinigungskraft ausfällt. Gute Antwort: Es kommt eine Vertretung, die vorher eingewiesen wurde. Schlechte Antwort: Es wird nachgeholt. Nachgeholte Reinigungen häufen sich in der Praxis und werden selten vollständig aufgearbeitet.
4. Wechselt das Personal ständig?
Ein Objekt, das jede Woche eine andere Kraft sieht, wird nie richtig sauber – weil niemand die Besonderheiten des Hauses kennt. Feste Kräfte je Objekt sind eines der wenigen Qualitätsmerkmale, die man ohne Fachwissen prüfen kann.
5. Wer kontrolliert – und wie oft?
Fragen Sie, wie die Firma ihre eigene Arbeit prüft. Gibt es Kontrollgänge? Werden sie dokumentiert? Bekommen Sie die Protokolle? Ohne eine Antwort darauf ist Qualität reine Glücksache – und Sie merken Probleme erst, wenn sich Bewohner beschweren.
Ein einfacher Test im Erstgespräch: Fragen Sie, was passiert, wenn Sie in drei Monaten unzufrieden sind. Wer darauf einen konkreten Ablauf nennen kann – Ansprechpartner, Frist, Nachbesserung – hat darüber nachgedacht. Wer ausweicht, wird auch später ausweichen.
6. Nachweise: Versicherung und Anmeldung
Lassen Sie sich die Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen, bevor der Vertrag beginnt. Bei Schäden im Objekt – ein beschädigter Bodenbelag, ein Wasserschaden – ist das der Unterschied zwischen einem geregelten Vorgang und einem Problem, das an Ihnen hängen bleibt. Fragen Sie ebenso nach der ordnungsgemäßen Anmeldung des eingesetzten Personals.
7. Laufzeit und Kündigungsfrist
Achten Sie auf lange Mindestlaufzeiten mit automatischer Verlängerung. Ein Dienstleister, der gute Arbeit leistet, braucht keine mehrjährige Bindung. Eine Laufzeit, aus der Sie mit vertretbarer Frist herauskommen, ist das beste Druckmittel für gleichbleibende Qualität.
8. Preisanpassungen
Klären Sie, wie und wann sich der Preis ändern kann. In der Gebäudereinigung sind Anpassungen bei Tariferhöhungen üblich und legitim – sie sollten aber nachvollziehbar geregelt und angekündigt sein, nicht überraschend auf der Rechnung stehen.
9. Umlagefähigkeit im Blick behalten
Kosten der Gebäudereinigung zählen zu den umlagefähigen Betriebskosten. Damit die Abrechnung später sauber aufgeht, sollte die Rechnungsstellung von Anfang an zur Struktur Ihrer Nebenkostenabrechnung passen – getrennt nach Objekten und, wo nötig, nach Kostenarten.
10. Erreichbarkeit
Zum Schluss der unspektakulärste, aber praktisch wichtigste Punkt: Wen rufen Sie an, wenn etwas ist? Eine feste Nummer und ein Name, der auch drangeht, ersetzt im Alltag mehr Qualitätsmanagement als jedes Zertifikat.
Häufige Fragen dazu
Was gehört zwingend in ein Leistungsverzeichnis?
Alle Flächen mit dem jeweiligen Turnus, getrennt nach täglich, wöchentlich, monatlich und jährlich – und eine Abgrenzung, was ausdrücklich nicht enthalten ist, etwa Fenster, Tiefgarage oder Müllstandort.
Sind Kosten der Gebäudereinigung auf Mieter umlagefähig?
Kosten der Gebäudereinigung zählen zu den umlagefähigen Betriebskosten. Voraussetzung ist eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag. Für die Abrechnung ist wichtig, dass die Rechnungsstellung zur Struktur der Nebenkostenabrechnung passt.
Wie lang sollte die Vertragslaufzeit sein?
Kurze, kündbare Laufzeiten sind für den Auftraggeber vorteilhafter. Eine mehrjährige Bindung mit automatischer Verlängerung nimmt Ihnen das wirksamste Mittel, um gleichbleibende Qualität einzufordern.
Geschrieben von Marios Kryoneritis, Inhaber von MK Gebäudeservice in Schwaig bei Nürnberg. Fragen zu Ihrem Objekt? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an: 0911 49529821.