In Angeboten und Verträgen der Gebäudereinigung tauchen Begriffe auf, die außerhalb der Branche niemand benutzt. Hier stehen die wichtigsten in verständlichem Deutsch – damit Sie Angebote vergleichen können, ohne nachfragen zu müssen.
B D F G H I K L N O P R S T U V W Z
B
Bauendreinigung
Die letzte Reinigung nach Abschluss der Bauarbeiten, unmittelbar vor der Übergabe. Sie entfernt Bauschmutz, Kleber-, Mörtel- und Farbreste, Aufkleber und Schutzfolien. Nicht zu verwechseln mit der Baugrobreinigung, die schon während der Bauphase stattfindet. Mehr dazu auf unserer Seite zur Baureinigung.
Baugrobreinigung
Reinigung während der Bauphase: Bauschutt und grober Schmutz werden entfernt, damit die nachfolgenden Gewerke arbeiten können. Sie ersetzt die Bauendreinigung nicht.
Beschichtung
Ein Schutzfilm, der nach einer Grundreinigung auf den Bodenbelag aufgebracht wird. Er nimmt die mechanische Belastung auf, sodass nicht der Belag selbst verschleißt, und erleichtert die laufende Reinigung.
Betriebshaftpflichtversicherung
Versicherung, die Schäden abdeckt, die ein Dienstleister bei der Arbeit im Objekt verursacht – etwa an Bodenbelägen oder Einrichtung. Lassen Sie sich den Nachweis vor Vertragsbeginn vorlegen.
D
Desinfektionsreinigung
Reinigung mit anschließender oder gleichzeitiger Desinfektion, um Keime gezielt zu reduzieren. Üblich in Sanitärbereichen, Praxen, Kindergärten und überall dort, wo ein Hygieneplan gilt.
F
Fugensanierung
Reinigung und Wiederherstellung verfärbter oder beschädigter Fugen, meist in Sanitärbereichen und auf Fliesenböden. Häufig sinnvoll im Zuge einer Grundreinigung.
G
Glasreinigung
Reinigung von Fensterflächen, Glastüren, Trennwänden und Fassadenverglasung, in der Regel inklusive Rahmen und Falz. Bei höher gelegenen Flächen kommen Teleskopsysteme mit entmineralisiertem Wasser zum Einsatz. Siehe Glasreinigung.
Grundreinigung
Einmalige, intensive Reinigung, die alte Pflegefilme und eingetretenen Schmutz bis auf den Belag entfernt und anschließend einen neuen Schutzaufbau herstellt. Siehe Grundreinigung.
H
Hygieneplan
Schriftliche Festlegung, welche Flächen wie oft und womit gereinigt und desinfiziert werden. In Kindergärten, Schulen und Gesundheitseinrichtungen die verbindliche Grundlage der Reinigung.
I
Imprägnierung
Behandlung saugfähiger Oberflächen – vor allem Naturstein – mit einem Mittel, das Flüssigkeiten am Eindringen hindert. Fleckenbildung wird dadurch deutlich unwahrscheinlicher.
K
Kristallisation
Chemisch-mechanisches Verfahren für kalkhaltige Natursteine wie Marmor. Die Oberfläche wird verdichtet und erhält wieder Glanz, ohne dass eine Beschichtung aufgetragen wird.
L
Leistungsverzeichnis
Der Kern jedes Reinigungsvertrags: eine Aufstellung aller Flächen mit dem jeweiligen Turnus, getrennt nach täglich, wöchentlich, monatlich und jährlich. Ohne Leistungsverzeichnis lassen sich Angebote nicht vergleichen.
N
Nebelfeucht
Wischverfahren mit sehr wenig Wasser. Der Belag ist nach wenigen Sekunden trocken. Wichtig bei Holz, Terrazzo und empfindlichen Natursteinen, die stehende Nässe nicht vertragen.
O
Objektleiter
Die Person, die ein Objekt fachlich betreut: Einweisung des Personals, Kontrollgänge, Ansprechpartner für den Auftraggeber. In kleineren Betrieben oft der Inhaber selbst.
P
Pflegefilm
Die Schicht aus Pflegemitteln, die sich über die Zeit auf einem Boden aufbaut. Solange sie intakt ist, schützt sie. Ist sie vergraut und mit Schmutz durchsetzt, hilft nur noch eine Grundreinigung.
R
Reinigungsplan
Die praktische Umsetzung des Leistungsverzeichnisses: Was wird an welchem Tag in welchem Raum gemacht. Er sollte schriftlich vorliegen und dem Auftraggeber bekannt sein.
S
Sichtreinigung
Reinigung nach Augenschein statt nach festem Turnus – es wird gemacht, was sichtbar nötig ist. Sinnvoll bei schwankender Nutzung, aber schwerer zu kontrollieren und abzurechnen.
Sprühreinigung
Zwischenreinigungsverfahren: Reinigungsmittel wird aufgesprüht und sofort einpoliert. Frischt eine vorhandene Beschichtung auf und verlängert den Abstand bis zur nächsten Grundreinigung.
T
Turnus
Die vereinbarte Häufigkeit einer Reinigungsleistung – täglich, wöchentlich, 14-tägig, monatlich. Der Turnus kann und sollte je Fläche unterschiedlich sein.
U
Umlagefähige Betriebskosten
Kosten, die der Vermieter auf die Mieter umlegen kann. Kosten der Gebäudereinigung zählen bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag dazu.
Unterhaltsreinigung
Die wiederkehrende Reinigung im festen Turnus, die den Zustand eines Objekts hält. Der Großteil aller Reinigungsleistungen fällt in diese Kategorie. Siehe Unterhaltsreinigung.
V
Verkehrssicherungspflicht
Die Pflicht des Eigentümers, Gefahren auf seinem Grundstück abzuwenden – im Winter vor allem Räumen und Streuen, ganzjährig etwa rutschsichere und freie Treppen. Sie kann vertraglich auf einen Dienstleister übertragen werden. Siehe Winterdienst.
W
Wischpflege
Reinigungsmittel, das beim Wischen zugleich einen dünnen Pflegefilm aufbaut. Praktisch, aber bei Überdosierung die häufigste Ursache für stumpfe, graue Böden.
Z
Zwischenreinigung
Maßnahme zwischen Unterhalts- und Grundreinigung. Sie frischt eine bestehende Beschichtung auf, statt sie zu entfernen – und spart dadurch die deutlich teurere Grundreinigung hinaus.
Ein Begriff fehlt oder ist unklar formuliert? Schreiben Sie uns – wir ergänzen ihn.