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Winterdienst mit Nachweis

Räumen und Streuen im Rahmen Ihrer Verkehrssicherungspflicht – mit Einsatzdokumentation, die im Streitfall als Nachweis dient.

Als Eigentümer, Verwalter oder Gewerbetreibender tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege und Zugänge an Ihrem Objekt. Stürzt jemand auf einer nicht geräumten Fläche, haften Sie – und müssen im Zweifel beweisen, dass geräumt wurde.

Diese Pflicht können Sie vertraglich auf einen Dienstleister übertragen. Genau das übernehmen wir, samt Dokumentation.

Geräumter Gehweg im Winter mit Streugutkiste und Schneeschieber

Unsere Leistungen im Winter

  • Räumen von Gehwegen, Zufahrten, Zugängen und Parkflächen
  • Streuen mit abstumpfenden Mitteln oder Auftausalz, je nach Vorgabe der Gemeinde
  • Einsätze in der Regel vor Beginn der gesetzlichen Räumzeiten
  • Kontrollgänge bei anhaltendem Schneefall und Nachräumen
  • Bevorratung und Nachfüllung des Streuguts
  • Abtransport von Schneemassen bei Bedarf
  • Lückenlose Dokumentation jedes Einsatzes mit Datum und Uhrzeit

Warum die Dokumentation entscheidend ist

Im Schadensfall geht es fast nie um die Frage, ob geräumt wurde – sondern darum, ob sich das beweisen lässt. Ohne Nachweis stehen Sie vor Gericht schlecht da, selbst wenn tatsächlich geräumt wurde.

Wir dokumentieren deshalb jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und behandelter Fläche. Sie bekommen diese Aufstellung auf Wunsch regelmäßig zugeschickt und haben damit etwas in der Hand.

Bereitschaft statt fester Termine

Winterdienst lässt sich nicht in einen Wochenplan schreiben. Wir arbeiten mit Wetterbeobachtung und rücken aus, wenn es nötig ist – auch nachts und am Wochenende.

Abgerechnet wird je nach Vereinbarung als Saisonpauschale oder nach Einsätzen. Die Pauschale ist bei den meisten Kunden beliebter, weil sie planbar ist, unabhängig davon, wie der Winter ausfällt.

Bitte rechtzeitig anfragen: Winterdienstverträge werden üblicherweise im Spätsommer und Frühherbst geschlossen. Wer im ersten Schneefall anruft, findet in der Regel keine freien Kapazitäten mehr – bei uns wie bei allen anderen.

Häufige Fragen zum Winterdienst

Zu welchen Zeiten muss geräumt werden?

Die genauen Räum- und Streuzeiten legt die jeweilige Gemeinde in ihrer Satzung fest, üblich sind werktags etwa ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr bis in den Abend. Wir richten uns nach der Satzung Ihrer Kommune.

Was passiert bei extremem Schneefall?

Bei anhaltendem Schneefall räumen wir mehrfach. Bei außergewöhnlichen Wetterlagen kann es zu Verzögerungen kommen – das gilt für jeden Anbieter. Wir informieren Sie in solchen Fällen aktiv, statt Sie im Unklaren zu lassen.

Übernehmen Sie die Haftung?

Durch den Winterdienstvertrag übernehmen wir die Räum- und Streupflicht für die vereinbarten Flächen im vereinbarten Zeitraum. Wir sind betriebshaftpflichtversichert. Die genaue Ausgestaltung steht im Vertrag – lesen Sie diesen Punkt bitte aufmerksam.

Wo wir für Sie arbeiten

Wir sind von Schwaig bei Nürnberg aus in der gesamten Metropolregion im Einsatz: in Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach, Lauf an der Pegnitz, Röthenbach, Feucht, Heroldsberg, Zirndorf, Oberasbach, Stein, Altdorf und Herzogenaurach, dazu die Landkreise Nürnberger Land, Fürth und Erlangen-Höchstadt. Liegt Ihr Objekt etwas weiter außerhalb? Fragen Sie trotzdem an – meist lässt sich das einrichten.

Winterdienst gesucht?

Sagen Sie uns kurz, um welches Objekt es geht. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

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